Die Klägerin legt dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine ausführliche Begründung für die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom November 2019 vor. Sie hält dieses Urteil in den Punkten Artenschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz, Denkmalsschutz und Wasserschutz für fehlerhaft.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschließt einen sofortigen Baustopp für die WEA auf dem Kohlberg, weil es die Baugenehmigung des Märkischen Kreises vom Dezember 2016 für wahrscheinlich rechtswidrig hält.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster lässt die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom November 2019 zu, weil es ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils hegt.
Die Klägerin legt dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stellungnahme vor, in der sie durch zahlreiche Fotos nachweisen möchte, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom November 2019 in Bezug auf die Auswirkungen der WEA auf Landschaft und Natur in mehreren Punkten fehlerhaft ist.
Begründung des Antrags der Klägerin auf wiederaufschiebende Wirkung zu den begonnenen Bauarbeiten.
Die Klägerin stellt einen Antrag auf die Zulassung eines Berufungsverfahrens.
Die Klägerin legt gegen die Wiederaufnahme der Bauarbeiten am Kohlberg Beschwerde beim Verwaltungsgericht Arnsberg ein.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg weist die Klage gegen den Bau von 6 Windkraftanlagen auf dem Kohlberg ab.
Kurz darauf erlaubt es der Firma SL Naturenergie den Weiterbau der Anlagen.
Noch bevor der Klägerin das Gerichtsurteil bekannt wird, stellt der Beklagte einen Antrag auf Weiterbau.
In Arnsberg findet die zweite öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht statt.
Die Klägerin nimmt zum vorgenannten Schriftstück Stellung
Reaktion des MK auf den Schriftsatz der Klägerin vom 09.09.2019
Die Klägerin nimmt zu der dritten vorgelegten Version der Vorprüfung der Beklagten Stellung. Im Zentrum stehen eine Sichtbarkeitsanalyse der Klägerin, der Waldfriedhof und das Naturschutzgebiet.
Der Beklagte legt nun eine zweite überarbeitete Vorprüfung vor, in der bisher gemachte Fehler geheilt werden sollen.
Der Märkische Kreis als Beklagter nimmt zum klägerischen Schriftsatz vom 06.06.2019 Stellung
Die Klägerin reagiert auf die allgemeine Vorprüfung der Beklagten vom 30.04.2019. Es geht um die Auswirkungen auf die Schutzgüter.
Der Beklagte MK legt eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vor. Es geht um die Umweltverträglichkeitsprüfung.