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Aufgrund des jüngst ergangenen Urteils in unserem Klageverfahren gegen den Bau der 6 gigantischen Windenergieanlagen auf dem Kohlberg-Giebel Höhenzug stellen wir auf dieser Seite die Dokumente und Medien der Öffentlichkeit zur Verfügung, welche wir im Zuge unserer Stellungnahme und dem Antrag auf Zulassung einer Berufung zusammengetragen und Erstellt haben.

  • 30.10.2020

    Die Klägerin legt dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine ausführliche Begründung für die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom November 2019 vor. Sie hält dieses Urteil in den Punkten Artenschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz, Denkmalsschutz und Wasserschutz für fehlerhaft.

  • 15.07.2020

    Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschließt einen sofortigen Baustopp für die WEA auf dem Kohlberg, weil es die Baugenehmigung des Märkischen Kreises vom Dezember 2016 für wahrscheinlich rechtswidrig hält.

  • 15.07.2020

    Das Oberverwaltungsgericht in Münster lässt die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom November 2019 zu, weil es ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils hegt.

  • 13.07.2020

    Die Klägerin legt dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stellungnahme vor, in der sie durch zahlreiche Fotos nachweisen möchte, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom November 2019 in Bezug auf die Auswirkungen der WEA auf Landschaft und Natur in mehreren Punkten fehlerhaft ist.

  • 12.12.2019

    Begründung des Antrags der Klägerin auf wiederaufschiebende Wirkung zu den begonnenen Bauarbeiten.

  • 25.11.2019

    Die Klägerin stellt einen Antrag auf die Zulassung eines Berufungsverfahrens.

  • 25.11.2019

    Die Klägerin legt gegen die Wiederaufnahme der Bauarbeiten am Kohlberg Beschwerde beim Verwaltungsgericht Arnsberg ein.

  • 08.11.2019

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg weist die Klage gegen den Bau von 6 Windkraftanlagen auf dem Kohlberg ab.
    Kurz darauf erlaubt es der Firma SL Naturenergie den Weiterbau der Anlagen.

  • 06.11.2019

    Noch bevor der Klägerin das Gerichtsurteil bekannt wird, stellt der Beklagte einen Antrag auf Weiterbau.

  • 10.10.2019

    In Arnsberg findet die zweite öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht statt.

  • 09.10.2019

    Die Klägerin nimmt zum vorgenannten Schriftstück Stellung

  • 04.10.2019

    Reaktion des MK auf den Schriftsatz der Klägerin vom 09.09.2019

  • 09.09.2019

    Die Klägerin nimmt zu der dritten vorgelegten Version der Vorprüfung der Beklagten Stellung. Im Zentrum stehen eine Sichtbarkeitsanalyse der Klägerin, der Waldfriedhof und das Naturschutzgebiet.

  • 27.08.2019

    Der Beklagte legt nun eine zweite überarbeitete Vorprüfung vor, in der bisher gemachte Fehler geheilt werden sollen.

  • 21.06.2019

    Der Märkische Kreis als Beklagter nimmt zum klägerischen Schriftsatz vom 06.06.2019 Stellung

  • 06.06.2019

    Die Klägerin reagiert auf die allgemeine Vorprüfung der Beklagten vom 30.04.2019. Es geht um die Auswirkungen auf die Schutzgüter.

  • 30.04.2019

    Der Beklagte MK legt eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vor. Es geht um die Umweltverträglichkeitsprüfung.